Energieausweis
Energieausweise sollen einem potentiellen Mieter oder Käufer einer Wohnung oder eines Gebäudes helfen sich über die Größenordnung der zu erwartenden Energiekosten aufzuklären, die bei Anmietung oder Kauf auf Ihn zukommen. Da die Heizkosten einen immer größer werdenden Anteil an der Warmmiete ausmachen und diese Anteil wahrscheinlich noch ansteigt kann der Energieausweis ein sinnvoller Mithelfer bei Entscheidung über Anmietung oder Kauf einer Immobilie sein. Direkte Aussagen über die energetische Qualität des Gebäudes oder einzelner Komponenten erhält er nicht.
Wie sieht der Energieausweis aus?
Verbrauchsausweis für Wohngebäude: Bitte anklicken um zu vergrössern.
Energieausweise für bestehende Wohngebäude wurden bei Verkauf und Vermietung ab dem 1. Juli 2008 zur Pflicht. Zunächst waren Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt worden sind, betroffen. Für jüungere Wohngebäude war die Frist für das Erstellen von Energieausweisen ab dem 1. Januar 2009 abgelaufen. Für Nichtwohngebäude und „öffentlich zugängliche Dienstleistungsgebäude“ ist der Starttermin der 1. Juli 2009.
Sie können zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis wählen. Wenn die Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre und anderer Gebäudedaten (Baujahr Gebäude, Heizung, Nutz- oder Wohnfläche) vorhanden sind steht dem Erstellen dieser kostengünstigen Variante nichts mehr im Wege. Der Bedarfsausweis wird über die Aufnahme der energetischen Qualität und Fläche der Außenwände, Fenster, Dach, Kellerdecke, kurz aller wärmeabgebenden Flächen, und er Heizungsanlage vom Energieberater errechnet und erstellt. Er ist aufwändiger zu erstellen allerdings auch sehr viel aussagekräftiger, weil er die Nutzungsgewohnheiten der Mieter, Besitzer außer Acht lässt und deshalb besser und verlässlich Vergleiche zulässt.
Hier können Sie sich ein Beispiel-Energieausweis ansehen. Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben melden Sie sich unverbindlich bei uns.