Baubegleitung
Wenn Sie sich für eine Sanierungsvariante entschieden haben geht es darum diese auch optimal umsetzen zu können, d.h. alle Sanierungsvarianten zu planen, Angebote einzuholen und diese zu vergleichen und skeptisch zu prüfen. Natürlich sollte man auf der Baustelle präsent sein und vor allem bei den wichtigsten Arbeiten vor Ort sein um Schäden und schlechte Ausführung der Bauarbeiten zu vermeiden. Spätere Reklamationen wegen nicht passender oder schlechter Bauausführung sind möglich aber teilweise sehr schwer durchzusetzen oder zu beweisen. Eine genaue Prüfung und Planung der Arbeiten sollte am besten durch einen Bauleiter durchgeführt werden. Eine Baubegleitung durch Fachkundige ist zudem anzuraten.
Hier sehen Sie ein Beispiel eines konkreten Objektes das durch uns begleitet wurde.
Folgende Arbeiten können bei uns in Auftrag gegeben werden um eine optimale Planung und Bauausführung zu gewährleisten:
Detailplanung:
- Erstellung eines Luftdichtheitskonzeptes
- Konzept zur Wärmebrückenminimierung
- Genauer Wärmebrückennachweis
- Gleichwertigkeitsnachweis
- Thermische Solarsimulation
- Aufstellung eines Sanierungsablaufplans
- Dimensionierung Lüftungsanlage
- Berechnungen zum Hydraulischen Abgleich
- Auslegung Heizsystem
- Vorbereitung und Durchführung der Einholung von Angeboten (Ausschreibung) um die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen zu optimieren (Kosteneffizienz)
- Unterstützung bei der Angebotsauswertung (technische und wirtschaftliche Bewertung der Angebote)
- Anfertigung Preisspiegel
- Erstellung eines Bauzeitplans
- Prüfung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen zu bestimmten festgelegten Zeitpunkten
- Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
- Baustellenkoordination
- Baubegleitende Luftdichtheitsmessung
- Meilensteinprüfung nach Abschluss von Einzelgewerke
- Baustellenbegehungen
- Erstellung Bautagebuch mit Bauleiterprotokoll
- Baubegleitende Kostenkontrolle
- Abnahme der Einzelgewerke und Erstellung eines Übergabeprotokolls sowie Kontrolle und Dokumentation der erreichten Ergebnisse der Sanierungsmaßnahmen
- Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
- Abnahme Einzelgewerke
- Erstellung Abnahmeprotokoll
- Einregulierung Lüftungsanlage
- Blower-Door-Messung (Prüfung der Luftdichtheit) im Nutzungszustand
- Thermographieaufnahmen der Gebäudehülle
- Erstellung eines Abschlussberichtes zum Sanierungsvorhaben und Durchführung einer Erfolgsüberprüfung (wurden die geplanten Ziele (z. B. Neubau-Niveau) erreicht).
- Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
- Erstellung einer Baudokumentation als Hausakte mit bildlicher Darstellung und Erläuterungen des Bauprozesses
- Hinweise zur Gewährleistung
- Erstellung des Verwendungsnachweises mit Kostenauswertung
Zuschuss zur Baubegleitung von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), Auszug aus den Förderbedingungen der KfW
Wer als Immobilienbesitzer eine im Rahmen des Programms "Energieeffizient Sanieren" in der Kredit- oder Zuschussvariantegeförderte Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (EnEV2007) oder eine Kombination von mindestens 2 Einzelmaßnahmen durch einen externen Sachverständigen wie einen Energieberater begleiten lässt, kann für diese Maßnahmen dann zusätzlich den Zuschuss für Baubegleitung beantragen.
Ein Sachverständiger im Sinne der genannten Förderrichtlinien ist ein im zuständigen Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" oder vom der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zugelassener Energieberater oder eine nach § 21Energieeinsparverordnung (EnEV) ausstellungsberechtigte Person.
Für die Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal. 2.000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben gewährt. Entstehen im Zusammenhang mit der Investitionsmaßnahme Aufwendungen für Baubegleitung, die die maximal förderfähigen Kosten von 4.000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben übersteigen, so können diese die Obergrenze übersteigenden Aufwendungen im Rahmen Zuschussvariante des Programms "Energieeffizient Sanieren" mitfinanziert werden.
Hier als Beispiel die schematische Darstellung einer Wärmepumpe: